Die Damenbrosche in Silber und Gold

Hier benötigen wir einen kurzen Einleitungstext. Der Text "Das Präsidium des KVK verleiht Damenbroschen in Silber und in Gold." reicht nicht aus
Die Damenbroschen des KVK werden unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
  • Für langjährige und/oder herausragende und/oder aktive Tätigkeit in einem Mitgliedsverein des KVK.
  • Eine Antragstellung ist nur für Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Jeder Mitgliedsverein des KVK kann grundsätzlich jährlich jeweils nur eine silberne und eine goldene Damenbrosche beantragen. Allerdings kann die im Vorjahr nicht beantragte Brosche und bzw. oder die im Folgejahr nicht beantragte Brosche mit verliehen werden
  • Die Verleihung der Damenbrosche in Silber erfolgt frühestens fünf Jahre nach der Verleihung des Verdienstordens durch die gleiche Gesellschaft oder nach mindestens elfjähriger Zugehörigkeit zu ein und derselben Karnevalsgesellschaft.
  • Die Verleihung der Damenbrosche in Silber erfolgt frühestens fünf Jahre nach der Verleihung des Verdienstordens durch die gleiche Gesellschaft oder nach mindestens elfjähriger Zugehörigkeit zu ein und derselben Karnevalsgesellschaft.
  • Für die Verleihung der goldenen Damenbrosche ist die Verleihung der silbernen Voraussetzung. Des Weiteren müssen zwischen der Verleihung der silbernen und der Verleihung der goldenen Damenbrosche mindestens elf Jahre liegen.
  • Des Weiteren kann die Damenbrosche in Silber oder in Gold auf Vorschlag des Präsidiums des KVK für besondere Verdienste um die Belange des KVK verliehen werden.
  • Gleichzeitig mit dem Antrag sind die Kosten der Brosche, des Etuis und der Verleihungsurkunde zu zahlen
  • Anträge auf Verleihung der Damenbroschen sind vom Antragsteller mit ausreichender Begründung bis spätestens 15. September eines jeden Jahres an den Ordensausschuss des KVK zu richten. Später eingehende Anträge werden als Anträge für die übernächste Karnevalsession behandelt. Soll aus besonderen Gründen die Verleihung noch in der folgenden Session erfolgen, so erhöhen sich die Kosten für Brosche, Etui und Urkunde um 50% des üblichen Betrages.
  • Die Verleihung der Damenbroschen mit Urkunde erfolgt durch das Präsidium des KVK, in der Regel anlässlich einer Veranstaltung des antragstellenden Vereins.
  • Für die Damenbroschen werden Ordensbücher beim KVK angelegt, in denen die Namen der ausgezeichneten Damen - getrennt nach silberner und goldener Brosche - in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.
  • Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der Daten für Vereinszwecke gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erklärt sich die antragstellende Gesellschaft einverstanden. Die betreffende Gesellschaft hat jederzeit die Möglichkeit vom KVK Auskunft über diese Daten zu
    erhalten. Die Daten werden nach dem Austritt aus dem Verband archiviert.