Der Verdienstorden
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Verleihungsordnung für den Verdienstorden des Karneval-Verband Kurhessen e.V.
- Der Karneval-Verband Kurhessen (KVK) verleiht jährlich an besonders verdiente Mitglieder und Förderer des Karnevals den Verdienstorden. Eine Antragstellung ist nur für Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Karnevalsgesellschaften, die dem Verband KVK angehören, können bis zu drei verdiente Mitglieder, die mindestens fünf Jahre Mitglied der Gesellschaft sind, sowie Förderer zur Verleihung des Verdienstordens dem KVK namentlich vorschlagen. Allerdings können die im Vorjahr nicht beantragten Verdienstorden und bzw. oder die im Folgejahr nicht beantragten Verdienstorden mit verliehen werden.
- Das Präsidium des KVK kann darüber hinaus von sich aus Ordensverleihungen an Förderer des Verbandes vornehmen.
- Die Ordensverleihung erfolgt anlässlich des KVK-Ordensfestes durch das Präsidium des KVK.
- Termin: Bis zum 15. September eines jeden Jahres ist das Antragsformular vollständig ausgefüllt beim Ordensausschuss einzureichen. Später eingehende Anträge werden als Anträge für das Ordensfest des nächsten Jahres behandelt. Soll aus besonderen Gründen die Verleihung noch auf dem folgenden Ordensfest erfolgen, so erhöhen sich die Kosten für Orden und Urkunde um 50% des üblichen Betrages.
- Kosten: Die Kosten für Orden und Urkunde sind im Voraus zu zahlen.
- Für den Verdienstorden wird beim KVK ein Ordensregister geführt.
- Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der Daten für Vereinszwecke gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erklärt sich die antragstellende Gesellschaft einverstanden. Die betreffende Gesellschaft hat jederzeit die Möglichkeit, vom KVK Auskunft über diese Daten zu erhalten. Die Daten werden nach dem Austritt aus dem Verband archiviert.